Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
In der Regel stellt die zuweisende Fachstelle bei der Wohngemeinde der Familie Antrag auf Kostengutsprache. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt die Leitung von SpFplus Auskunft. Mit einzelnen Kantonen besteht eine Leistungsvereinbarung (NW) bzw. eine Regelung zur Kostenbeteiligung des Kantons (LU).
Im Wissen, dass die Wirtschaftlichkeit auch bei der Sozialarbeit von grosser Bedeutung ist, arbeitet SpFplus innerhalb klar begrenzter Aufträge. Es werden verbindliche Kostendächer vereinbart, bezüglich der Kostenstruktur ist volle Transparenz gewährleistet. SpFplus bietet Qualität u.a. durch regelmässige Weiterbildung der Mitarbeitenden und durch den Beizug von Drittpersonen bei wichtigen Entscheidungen und Beratungsschritten.
Die Kosten für Sozialpädagogische Familienbegleitung gelten noch meist als wirtschaftliche Sozialhilfe und unterstehen daher grundsätzlich der Rückerstattungspflicht. Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen entschied im April 2008, dass Familienbegleitung eine Integrationsmassnahme im Sinne einer betreuenden Sozialhilfe darstellt, die von der öffentlichen Hand organisiert und finanziert wird.