Sozialpädagogische Familienbegleitung SpF plus AG

Sozialpädagogische Familienbegleitung SpF plus AG

Finanzierung

Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

In der Regel stellt die zuweisende Fachstelle bei der Wohngemeinde der Familie Antrag auf Kostengutsprache. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt die Leitung von SpFplus Auskunft. Mit einzelnen Kantonen besteht eine Leistungsvereinbarung (NW) bzw. eine Regelung zur Kostenbeteiligung des Kantons (LU).

Im Wissen, dass die Wirtschaftlichkeit auch bei der Sozialarbeit von grosser Bedeutung ist, arbeitet SpFplus innerhalb klar begrenzter Aufträge. Es werden verbindliche Kostendächer vereinbart, bezüglich der Kostenstruktur ist volle Transparenz gewährleistet. SpFplus bietet Qualität u.a. durch regelmässige Weiterbildung der Mitarbeitenden und durch den Beizug von Drittpersonen bei wichtigen Entscheidungen und Beratungsschritten.
Die Kosten für Sozialpädagogische Familienbegleitung gelten noch meist als wirtschaftliche Sozialhilfe und unterstehen daher grundsätzlich der Rückerstattungspflicht. Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen entschied im April 2008, dass Familienbegleitung eine Integrationsmassnahme im Sinne einer betreuenden Sozialhilfe darstellt, die von der öffentlichen Hand organisiert und finanziert wird.
Regionalstelle
Ostschweiz
Janine Bigler
Oberer Graben 42
9000 St.Gallen
Tel.  071 222 58 05
Regionalstelle
Schwyz/Zug/Zürichsee
Sabrina Arnold, Leitung Ad Interim
Kornhausstrasse 27
8840 Einsiedeln
Tel.  055 525 33 32
Regionalstelle
Zentralschweiz
Stephan Meier
Würzenbachstrasse 62
6006 Luzern
Tel.  041 410 03 23
Regionalstelle
Zürich / Aargau
Daniela Lenz
Niederlenzer Kirchweg 3
5600 Lenzburg
Tel.  062 891 52 25