Nach einer Trennung sind Enttäuschung und Verunsicherung oft gross. Ängste und Befürchtungen können zu einem Kontaktabbruch oder zu langen Beziehungsunterbrüchen zwischen dem Kind und dem auswärts lebenden Elternteil führen. Die Besuchsbegleitung gewährt den Kindern einen geschützten und positiven Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil. Sie wird meist gerichtlich angeordnet.
Auf Wunsch kann eine Hilfestellung bei der Klärung der Konflikte auf der Erwachsenenebene angeboten werden. Siehe auch Angebot "Getrennt leben - gemeinsam erziehen".
Angebot
- Begleitung und Ausgestaltung der Besuche.
- Hilfestellung beim Beziehungsaufbau zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil.
- Unterstützung der Eltern bei der Gestaltung von konfliktfreien Übergaben.
- Präsenz der Familienbegleiterin bei der Rückkehr und wenn nötig bei der Vorbereitung des Kindes.
Leistung
- Erstgespräch mit allen Beteiligten, Auftragsklärung (Indikation, mögliche Auflagen, Zusammenarbeit etc.)
- Eine Vereinbarung wird erstellt.
- Dem Kind werden Schutz und Sicherheit gewährt.
- Es finden regelmässige Standortgespräche statt.
Weitere Auskünfte erteilen die entsprechenden
Regionalstellen.